Bringen Sie bitte erst zum ersten vereinbarten Termin in unserer Praxis eine gültige Verordnung von Ihrem Arzt mit, die nicht älter als 14 Tage ist. Verordnende Ärzte sind Ihr Hausarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe, Kinderarzt oder Zahnarzt.
Sicherlich hat Ihr Arzt die Sprachtherapie auf dem Blatt Muster 14 verordnet, bei Zahnärzten Blatt Muster 16.
Es besteht bei Personen ab 18 Jahren eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligungspflicht von 10 % und eine Rezeptgebühr von 10,- Euro. Sie können von dieser Eigenbeteiligunspflicht befreit werden. Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.